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Die MAT Jugendwerkstatt wird durch das Jugendwerkstättenprogramm (Förderung durch das Land Niedersachsen und EU/ESF-Mittel) gefördert. Wir unterstützen im Rahmen der Projektförderung junge erwerbslose Menschen. Im Fokus der Arbeit stehen
die Entwicklung beruflicher Perspektiven, die persönliche Stabilisierung und die soziale Integration, durch berufspraktische Qualifizierungsmaßnahmen und sozialpädagogischer Unterstützung. 
 

Maßnahmen

 

MAT Jugendwerkstatt (nach §45 SGB III i. V. m. §16 SGB II & SGB VIII)
01.01.2024-31.12.2024
Eine berufsvorbereitende Maßnahme für arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren, die vom Jobcenter, von der Agentur für Arbeit und von der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendamt Landkreis Gifhorn) zugewiesen werden.
 
Ambulante und teilstationäre Maßnahmen für das Jugendamt
"MAT 3", Clearing, sozialpädagogische Einzelfallhilfe (spE)
lfd.
 
AGH (Arbeitsgelegenheiten; sogenannte “1,50-Jobs”)
im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel), die vom Jobcenter Gifhorn zugewiesen werden.
01.01.2024-31.12.2024
 
Ableistung von Sozialstunden (”gemeinnützige Tätigkeit”)
bei Bedarf, Zuweisung i. d. R. über ZOB; AJSD
lfd.
 
TZv (Therapeutischer Zuverdienst)
Zuweisung über Stellwerk e. V. für psychisch und/oder Suchtkranke Menschen
lfd.
 
BFD (Bundesfreiwilligendienst)
(siehe Freundeskreis Jugendwerkstatt Gifhorn e. V.)
lfd.
 
Praxisplatz für BaE-Auszubildende
in Kooperation mit dem jeweiligen Bildungsträger.
 
 

 

Kontakt

Jugendwerkstatt Gifhorn
Maybachstr. 6
38518 Gifhorn
Telefon  05371 9494-0
Telefax  05371 9494-32
E-Mail   jugendwerkstatt(dot)gifhorn(at)evlka(dot)de
 

Wir sind für Sie da

Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr (Sekretariat)

Geschlossen: 10.05.2024, 04.10.2024, 01.11.2024, 23.12.-31.12.2024

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